Mehrwertsteuersenkung
Vom 1.7. bis 31.12. gilt der reduzierte MwSt-Satz. Momentan sind noch nicht alle Auswirkungen restlos geklärt und die Bewertungen verschiedener Juristen widersprechen sich noch.
Aus heutiger Sicht und gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen and die Finanzbehörden der Länder unter 3.6 gilt:
„Sofern die Ablesezeiträume zwischen dem 1.7. und 31.12. enden, sind die Lieferungen des gesamten Ablesezeitraumes dem Satz von 16 % zu unterwerfen.“
Unser Ablesezeitraum dauert vom 1.1. bis zum 31.12., daran ändern die monatlichen Abschlagszahlungen nichts.
Wir schließen daraus, dass unsere Kunden für das gesamte Jahr 2020 nur den reduzierten MwSt-Satz zu bezahlen haben.
Dies ist noch keine endgültige Rechtsauskunft, da noch juristische Stellungnahmen ausstehen.
Trifft unsere momentane Einstellung zu, so bedeutet dies für unsere Kunden:
Sie brauchen nichts zu unternehmen.
Falls Sie Ihren monatlichen Abschlag für den Rest des Jahres entsprechend reduzieren möchten, können Sie dies gerne tun. Dazu muss der Bruttobetrag des monatlichen Abschlags um 2,52% reduziert werden. (Da die Mehrwertsteuer auf die Nettokosten erhoben wird, beträgt der Vorteil bei der Senkung nicht 3% sondern 2,52%.)
Wir ändern Abbuchungsaufträge nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin.
Mit der Abrechnung von 2020 erhalten Sie zu viel gezahlte MwSt. automatisch zurück.
Jahresverbrauchsabrechnung 2019
Der durchschnittliche Wärmebedarf unserer Kunden lag in 2019 4% über dem Vorjahr.
Jahresmitteltemperatur 2011 bis 2018
Wir haben wieder die Jahresmitteltemperatur für das letzte Jahr aus aufgezeichneten 15-Minuten-Werten (gemessen an unserem Kraftwerk) ermittelt und unsere Grafik entsprechend ergänzt.
Vergleich Preisentwicklung Ölheizung – Fernwärme
Wie haben sich die Preise für das Heizen mit Öl und unserer Fernwärme in den letzten Jahren entwickelt? Unser Vergleich zeigt es Ihnen!